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   OLG Zweibrücken, 27.08.1985 - 3 W 121/85   

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https://dejure.org/1985,1748
OLG Zweibrücken, 27.08.1985 - 3 W 121/85 (https://dejure.org/1985,1748)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.08.1985 - 3 W 121/85 (https://dejure.org/1985,1748)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. August 1985 - 3 W 121/85 (https://dejure.org/1985,1748)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungegemäßer Gebrauch; Maßnahme; Verwaltung; Stimmenmehrheit; Vermietung; Pkw-Einstellplätze; Gemeinschaftliches Eigentum; Garagenzufahrt; Wohnanlage; Ordnungsgemäße Verwaltung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    WEG § 15 Abs. 2; WEG § 21 Abs. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 562
  • MDR 1986, 60
  • ZMR 1986, 61
  • OLGZ 1985, 418
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 03.02.1981 - 1 W 2823/80
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.08.1985 - 3 W 121/85
    Die weitere Frage, ob er außerdem wegen mangelnder inhaltlicher Bestimmtheit anfechtbar ist, weil er Einzelheiten über die Einrichtung und Vermietung der Abstellplätze nicht enthält und "alle Verwaltungshandlungen im Zusammenhang mit der Vergabe" der Stellplätze bestätigt, ohne diese Handlungen näher zu konkretisieren, braucht deshalb nicht entschieden zu werden (vgl. hierzu Bärmann/Pick/Merle aaO, § 23 Rdnr. 35; OLG Stuttgart NJW 1961, 1359, 1360; KG MDR 1981, 500).
  • BayObLG, 10.11.1961 - BReg. 2 Z 153/61

    Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Gerichtliche

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.08.1985 - 3 W 121/85
    Eine Änderung dieser Zweckbestimmung, z.B. die Umwandlung einer im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Rasen- in eine PKW-Stellfläche (vgl. OLG Stuttgart NJW 1961, 1359) oder eines allen Wohnungseigentümern zur Verfügung stehenden Fahrrad-Abstellraumes in einen Keller (vgl. BayObLG NJW 1962, 492), und die Zuweisung des ausschließlichen Gebrauchs an einzelne Wohnungseigentümer berührt stets das Recht der übrigen Wohnungseigentümer auf Mitgebrauch des fraglichen Teils des gemeinsamen Eigentums.
  • BayObLG, 09.10.1973 - BReg. 2 Z 48/73

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.08.1985 - 3 W 121/85
    Diese völlige Entziehung des Mitgebrauches kann keinen ordnungsgemäßen Gebrauch, oder eine ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums darstellen (vgl. auch BayObLG NJW 1974, 152, 154; Augustin RGRK, 12. Aufl. § 5 WEG Rdn. 25, 28; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 5. Aufl., § 15 Rdnr. 24, § 21 Rdnr. 36; Pick NJW 1972, 1741 ff; Zimmermann Rpfleger 1982, 401, 405 f).
  • BGH, 29.06.2000 - V ZB 46/99

    Entscheidung über Vermietung durch Mehrheitsbeschluß

    Der Senat teilt die Auffassung des vorlegenden Gerichts und des Beschwerdegerichts, daß über die Vermietbarkeit von in gemeinschaftlichem Eigentum stehenden Kellerräumen durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft entschieden werden kann (BayObLGZ 1999, 377 unter ausdrücklicher Aufgabe früherer Rechtsprechung vgl. BayObLGZ 72, 109, 112 und BayObLGZ 73, 267 ff; BayObLGZ 92, 1, 2 ff; KG Berlin WE 1991, 327; Hans. OLG Hamburg, WE 1993, 167, 168; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl. § 15 Rdn. 24; Bärmann/Seuß, Praxis des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rdn. B 92; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Rdn. 172; Niedenführ/Schulze, WEG, 4. Aufl., § 15 Rdn. 7; RGRK-Augustin, BGB, 12. Aufl., § 21 WEG Rdn. 38; Sauren, WEG, 3. Aufl., § 21 Rdn. 10; Staudinger/Kreuzer, BGB, 12. Aufl., § 15 WEG Rdn. 126; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 15 Rdn. 24; Weitnauer, WE 1989, 42; Zipperer, WE 1991, 142, 143; a.A. OLG Zweibrücken, OLGZ 1985, 418, 420 f; NJW-RR 1986, 1338; Korff, DWE 1986, 84; Merle, WE 1989, 20; Zimmermann, Rpfleger 1982, 401, 406).

    Die Tatsache, daß die Kellerräume weiterhin wie bisher vermietet werden können und dadurch dem Antragsteller zur Eigennutzung nicht zur Verfügung stehen, begründet keinen Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG und erfordert keine Einstimmigkeit (a.A. OLG Zweibrücken, OLGZ 1985, 418; NJW-RR 1986, 1338; Korff, DWE 1986, 84; RGRK-Augustin, BGB, 12. Aufl., § 5 WEG Rdn. 25, 28; Zimmermann, Rpfleger 1982, 401, 406).

  • OLG München, 21.02.2007 - 34 Wx 22/07

    Keine Zuweisung von Gegenständen des Gemeinschaftseigentums an einzelne

    Diese völlige Entziehung des Mitgebrauchs kann keinen ordnungsmäßigen Gebrauch und keine ordnungsmäßige Verwaltung darstellen (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1986, 562).
  • BayObLG, 08.01.1992 - BReg. 2 Z 160/91

    Mehrheitlicher Beschluss der Wohnungseigentümer über die Vermietung

    Der Senat ist an seiner Entscheidung nicht durch den Beschluß des Oberlandesgericht Zweibrücken vom 27.8.1985 (MDR 1986, 60 ) gehindert.
  • OLG Hamburg, 20.01.1993 - 2 Wx 41/91

    Zur Regelung der Benutzung eines gemeinschaftlichen Eigentums

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  • OLG Zweibrücken, 05.06.1986 - 3 W 96/86

    Erforderlichkeit einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer

    Ein solcher Beschluss, gerichtet auf die Vermietung einer im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer stehenden Teilfläche, kann indes nur einstimmig gefasst werden, denn er schränkt das Recht jedes einzelnen Wohnungseigentümer s auf Mitgebrauch des gemeinsamen Eigentums (§ 13 Abs. 2 Satz 1 WEG) ein (vgl. BayObLGZ 1972, 109, 112; 1973, 267, 268; Senat OLGZ 1985, 418; Weitnauer, aaO., § 15 Rdn. 5 c; Pick, aaO., § 15 Rdn. 24, § 21 Rdn. 36; Augustin, aaO., § 5 WEG Rdn. 25, 28; Zimmermann, aaO., § 405 f).
  • BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 4/87
    Sie berühren die Frage, ob ordnungsmäßiger Gebrauch im Sinn des § 15 Abs. 2 WEG u.U. auch in der Vermietung bestehen kann, wenn keiner der Wohnungseigentümer einen Nachteil im Sinn des § 14 Nr. 1 WEG erleidet (verneinend wohl OLG Zweibrücken MDR 1986, 60).
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